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Grundherrschaft


 
 

Als Grundherrschaft bezeichnet man die im ländlichen Mittelalter übliche Besitzstruktur.

Die Grundherrschaft steht in enger Verbindung mit dem vorherrschenden Feudalismus, der die naturnahe Wirtschaftsform des Mittelalters beschreibt. Die Grundherrschaft bezoge sich hinsichtlich der Pflichten vor allem an die Untertanen des Grundherren. Die ihm untergeordneten Bauern standen in seiner Leibeigenschaft und bewirtschafteten, unter Abgabe eines Anteils, das ihnen zur Verfügung gestellte Land. Die Grundherrschaft beschreibt aber auch das Recht der Rechtsprechung des Grundherren über seine Untertanen. Dabei war der Grundherr selbst auch nur ein Vasall eines ihn vorstehenden Adeligen, denn er war auch nur ein Lehnsherr und stellte im Kriegfall seine Kräfte zur Verfügung. Durch Reformationen in einige Territorien in der zweiten Hälfte der 18. Jahrhunderts wurde die Abschaffung der Grundherrschaft eingeleitet.

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